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 INHALT

Kapitel 1 - Arzneimittelspenden - hilfreich oder problematisch?

Kapitel 2 - Leitlinien für Arzneimittelspenden

Bedarfsgerechte Arzneimittel
Nationale Arzneimittelliste respektieren
Gleichbleibende Zusammensetzung
Qualitätsnachweis
Entsorgung - wo?
Ein Jahr Haltbarkeit
Internationaler (generischer) Name
Großpackungen
Genaue Packlisten
Empfänger benachrichtigen
Realistische Wertangabe
Transportkosten

Kapitel 3 - Alternativen zu Arzneimittelsammlungen

Anhang 1: Erläuterungen der wichtigsten Grundbegriffe und Konzepte

Anhang 2: Weiterführende Informationen

Impressum

 

Kapitel 1 - Arzneimittelspenden - hilfreich oder problematisch?

Kaum eine Katastrophe in der Welt, kaum ein Bericht über ein Krankenhaus oder ein Gesundheitsprojekt in der Entwicklungszusammenarbeit, ohne daß auf Mangel an Arzneimitteln hingewiesen wird.

Medikamente spielen in der Tat eine wichtige Rolle in der Krankenbehandlung, das hat fast jeder Mensch schon am eigenen Leib erfahren. Arzneimittelhilfe kann daher auch ein wichtiger Teil humanitärer Hilfe sein, sei es in Katastrophensituationen, sei es in der medizinischen Zusammenarbeit mit Ländern ohne ausreichende Versorgung mit Arzneimitteln. So hatten nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Ende der 80er Jahre 1,3 bis 2,5 Milliarden Menschen in Entwicklungsländern keinen regelmäßigen Zugang zu unentbehrlichen Arzneimitteln. Zunehmend kritisch ist die Situation auch in Ländern des ehemaligen Ostblocks.

In Deutschland sind wir immer noch so reichlich versorgt, daß der Überschuß entsorgt werden muß. Oft wird so großzügig verschrieben, daß von Patienten nicht gebrauchte oder gar nicht erst eingenommene Medikamente im Müll landen. Ärztemuster finden häufig keine Verwendung. Überschußproduktionen der Industrie müssen entsorgt werden. Warum also diese Arzneimittel nicht als Spende dorthin schicken, wo Mangel herrscht?

Die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte zeigen, daß Arzneimittelspenden für den Empfänger oft keine Hilfe sind, sondern eher Probleme verursachen. Dies trifft besonders für ungezielte Arzneimittel-Sammelaktionen zu. Aber auch Spenden, die aus Industriebeständen stammen, können problematisch sein.

Daß Spenden nicht den gewünschten Zweck erfüllen, hat häufig folgende Ursachen:

  • der Spender ist zwar um echte Hilfe bemüht und engagiert sich in allerbester Absicht, ist aber mit der Situation im Empfängerland nicht oder nicht ausreichend vertraut.
  • es wird außer acht gelassen, daß Arzneimittelhilfe fundierte Kenntnisse sowohl im medizinischen als auch im pharmazeutischen Bereich erfordert.
  • Spender und Empfänger verständigen sich unzureichend über die im Empfängerland benötigten Arzneimittel und über organisatorische Fragen.
  • die Spende dient vor allem dazu, ein Entsorgungsproblem im Geberland zu lösen.

Eine kritische Einstellung zu Arzneimittelspenden hat auch mit neuen Konzepten im Gesundheitsbereich zu tun, die seit den siebziger Jahren kontinuierlich weiterentwickelt werden. Hier ist vor allem das Konzept der unentbehrlichen Arzneimittel (essential drugs) der Weltgesundheitsorganisation WHO zu nennen (Siehe Anhang 1).

Um Spendern eine Orientierungshilfe anzubieten, wurden bereits 1988 von der Christian Medical Commission in Genf entsprechende Richtlinien entwickelt. Diese bilden die Grundlage für die im Mai 1996 von der WHO gemeinsam mit den wichtigsten humanitären Dachorganisationen herausgegebenen Leitlinien für Arzneimittelspenden (Guidelines for Drug Donations).

Demnach ist bei der Arzneimittelhilfe ausschlaggebend, daß

  • der Empfänger einen größtmöglichen Nutzen hat,
  • der Empfänger und sein Konzept respektiert werden,
  • bei der Qualität keine Kompromisse eingegangen werden,
  • zwischen Spender und Empfänger ausreichender
  • Informationsaustausch stattfindet.

Jeder, der mit Arzneimittelspenden zu tun hat, sollte sich gründlich mit diesen Leitlinien beschäftigen und prüfen, ob seine Spendenpraxis damit vereinbar ist. Angesprochen sind, um einige Beispiele zu nennen:

  • Privatpersonen, die vielleicht auf einer Reise eine Gesundheitsstation besucht haben und diese unterstützen wollen;
  • Solidaritäts- und Partnerschaftsgruppen, Organisationen und Verbände, die sich für Gesundheitsprojekte einsetzen;
  • pharmazeutische Firmen, die nicht verkaufte Überschüsse als Spende liefern möchten;
  • Angestellte in Apotheken, die Arzneimittel aus Haushalten zur Entsorgung annehmen.

Die Leitlinien machen deutlich, daß Arzneimittelhilfe höchste Sorgfalt erfordert und daß bestimmte Mindestanforderungen eingehalten werden müssen, wenn sie den Betroffenen wirklich nützen soll.

Im folgenden einige Beispiele, wie mit Arzneimittelhilfe nicht umgegangen werden soll:

Beispiel 1

Das frühere Jugoslawien wurde reichlich mit Arzneimittelspenden bedacht. Von den 1994 erhaltenen Medikamenten waren aber 15% überhaupt nicht zu gebrauchen und 30% entsprachen nicht dem dortigen Bedarf. Bis Ende 1995 hatten sich in Mostar 340 Tonnen unbrauchbare und verfallene Arzneimittel angesammelt. Die meisten davon stammten aus Deutschland und Italien.

Beispiel 2

Acht Tonnen Medikamente wurden 1993 nach Guinea Bissau geschickt - 1714 verschiedene, in Apotheken gesammelte Präparate. Die Packungen enthielten zwischen 1 und 100 Tabletten. Die Medikamente entsprachen nicht den dortigen Bedürfnissen und wirkten zudem den Anstrengungen der Regierung entgegen, den Arzneimittelgebrauch in vernünftige Bahnen zu lenken. Das Aussortieren war äußerst mühsam und nahm daher kostbare Zeit des Personals in Anspruch.

Beispiel 3

Beim Besuch einer Krankenstation im ländlichen Afrika findet sich neben wichtigen, mit dem international verständlichen generischen Namen (Siehe Anhang 1) beschrifteten Basismedikamenten ein Mischmasch von bunten Packungen deutscher Markenpräparate - offensichtlich eine Spende. Auf die Frage, wer diese Medikamente geschickt hat, antwortet die einheimische Krankenschwester: "They just came - die sind einfach so angekommen". Die Frage, was denn nun damit passieren soll, wird nur mit einem Schulterzucken beantwortet.

 

Kapitel 2 - Leitlinien für Arzneimittelspenden

Nachfolgend sind die zwölf Kernsätze der von der WHO herausgegebenen Leitlinien aufgeführt. Sie sind ergänzt durch Erläuterungen und Beispiele aus der Praxis.

Bedarfsgerechte Arzneimittel

1. Arzneimittel sollen nur aufgrund eines ausdrücklich festgelegten Bedarfs gespendet werden. Die Arzneimittel müssen für die Behandlung der Krankheiten, die im Bestimmungsland vorherrschen, geeignet sein. Sie sollten nicht ohne vorherige Zustimmung des Empfängers verschickt werden.

Die Abstimmung mit dem Empfänger über die Art der benötigten Medikamente ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für Arzneimittelspenden.

So sind beispielsweise viele Länder in Afrika auf Arzneimittelhilfe angewiesen. Unter den dort vorherrschenden Bedingungen erkranken die Menschen am häufigsten an

  • Malaria;
  • akuten, bedrohlichen Atemwegserkrankungen wie z.B. Lungenentzündung
  • Durchfallserkrankungen
  • tropischen Augen- und Hauterkrankungen.

Viele der bei uns verordneten oder frei verkäuflichen Mittel dienen dagegen der Behandlung von sogenannten Zivilisationkrankheiten: koronare Herzkrankheiten, Durchblutungsstörungen, Diabetes, Bluthochdruck, um nur die wichtigsten zu nennen. Die in Deutschland am häufigsten verschriebenen Medikamente sind gegen Schmerzen und Rheuma, gegen Husten und gegen hohen Blutdruck. Solche Mittel finden dann in einer Vielzahl von verschiedenen Markenpräparaten ihren Weg in die Spendensammlungen.

Der Vergleich soll deutlich machen, daß dort, wo Spenden gebraucht werden - sei es aufgrund von Armut, aufgrund von Katastrophen oder anderen Notlagen - ganz andere Krankheitsbilder vorherrschen als bei uns. Demzufolge ist auch ein Großteil der bei uns gängigen Medikamente für den Gebrauch in den jeweiligen Empfängerländern ungeeignet.

Auch Spenden aus der Überschußproduktion der pharmazeutischen Industrie setzen sich aus dem zusammen, was gerade angeboten werden kann, und sind in der Regel nicht am eigentlichen Bedarf orientiert.

Dr.J.Jagwe, Gesundheitsministerium in Uganda, 1989:

"Ich möchte vorschlagen, daß mögliche Spender sich nach den zehn häufigsten Krankheits- und Todesursachen im Empfängerland erkundigen. Wenn der größte Teil der Arzneimittelspenden dafür zu gebrauchen wäre, dann würden nicht so viele exotische, nicht brauchbare Medikamente in den Regalen der Apotheken herumliegen, wie ich das oft beobachtet habe".

Nationale Arzneimittelliste respektieren

2. Alle Arzneimittel (oder die entsprechenden Generika (Siehe Anhang 1)), die gespendet werden, müssen im Empfängerland zugelassen und in der nationalen Liste unentbehrlicher (essentieller) Arzneimittel des betreffenden Landes enthalten sein. Falls es keine nationale Arzneimittelliste gibt, sollten sie in der Modelliste unentbehrlicher Arzneimittel der Weltgesundheits-organisation (WHO) enthalten sein, es sei denn der Empfänger hätte ausdrücklich und begründet um andere Arzneimittel gebeten.

Die von der WHO oder in den einzelnen Ländern ausgearbeiteten Listen bieten einen wichtigen Rahmen für eine sinnvolle Arzneimittelhilfe und sollen von Spendern unbedingt respektiert werden. Es handelt sich hier in der Regel um bewährte Präparate, die für die Behandlung der Krankheiten in dem jeweiligen Land wichtig sind, und zu deren Wirkung und Nebenwirkungen ausreichende Erfahrungen vorliegen.

Nebenwirkungen stellen sich häufig erst nach breiter Anwendung eines Medikamentes heraus. Spendenaktionen stützen sich vielfach auf Ärztemuster und auf Überschüsse der pharmazeutischen Industrie. Hierbei fallen aber gerade solche

Präparate an, die bei uns relativ neu auf dem Markt und noch wenig erprobt sind. Als Spende sind sie daher nicht geeignet.

Anmerkung: Bei der DIFÄM-Arzneimittelhilfe (Paul-Lechler-Str.24, 72076 Tübingen, Tel. 07071-206531) ist eine Sammlung der Nationalen Arzneimittellisten von Hauptempfängerländern im Aufbau.

Die 7.Auflage (1992) der WHO-Liste unentbehrlicher Arzneimittel ist in deutscher Sprache erhältlich bei BUKO Pharmakampagne (August-Bebel-Str.62, 33602 Bielefeld, Tel. 0521-60550)

Die momentan gültige 8.Auflage (1995) der WHO-Liste unentbehrlicher Arzneimittel (Technical Report Series No.850) ist in englischer Sprache erhältlich z.B. über Govi-Verlag, Ginnheimerstr.26, 65728 Eschborn.

Gleichbleibende Zusammensetzung

3. Gespendete Arzneimittel sollten in Darreichungsform, Stärke und Zusammensetzung den Arzneimitteln möglichst ähnlich sein, die üblicherweise im Bestimmungsland verwendet werden. (Siehe Anhang 1)

Eine Vielfalt von verschiedenen Präparaten, selbst wenn sie den gleichen Wirkstoff enthalten, stiftet Verwirrung. Das auf den verschiedenen Ebenen der Gesundheitsversorgung arbeitende Personal ist in der Anwendung einer begrenzten Zahl von Arzneimitteln bestimmter Stärke ausgebildet worden. Oft sind entsprechende Dosierungsanleitungen entwickelt worden.

Bei Präparaten unterschiedlicher Stärke, wie sie für Spendensammlungen typisch sind, müßte die Dosierung jeweils entsprechend angepaßt werden. Derartige Berechnungen sind zeitaufwendig, und das lokale Personal in Gesundheitsstationen hat oft nicht die notwendige, spezialisierte Ausbildung, um sie durchzuführen.

Qualitätsnachweis

4. Alle Arzneimittelspenden müssen aus einer zuverlässigen Quelle stammen und sowohl den Qualitätsanforderungen des Empfänger- als auch des Geberlandes entsprechen. Eine Grundvoraussetzung hierfür ist die Anwendung des WHO-Zertifi-kationssystems.

Die Empfängerländer von Arzneimittelspenden haben häufig noch kein ausreichendes Qualitätskontrollsystem aufbauen können. Um solchen Ländern Hilfestellung zu leisten, wurde von der WHO ein sog. Zertifikationssystem entwickelt.

Importeure von Arzneimitteln haben damit u.a. die Möglichkeit, eine behördliche Bestätigung zu verlangen, daß das entsprechende Medikament auch im exportierenden Land zugelassen ist, und daß genau definierte Qualitätsstandards beim Herstellungsprozeß eingehalten werden.

Ein weiterer Qualitätsaspekt bei Medikamenten ist das Verfalldatum, auf das später eingegangen wird.

Entsorgung - wo?

5. Medikamente, die schon einmal an Patienten abgegeben und dann an Apotheken oder andere Sammelstellen zurückgegeben wurden, dürfen nicht als Arzneimittelspenden verwendet werden. Das gleiche gilt für Ärztemuster.

Genau das, was hier ausgeschlossen wird, ist aber gängige Praxis.

Für die Entsorgung von Medikamenten gibt es in Deutschland noch keine bundeseinheitliche Regelung. Nicht gebrauchte Medikamente eines Patienten dürfen aber nicht an andere Patienten weitergegeben werden, auch wenn sie überhaupt noch nicht angebrochen sind. Oft werden sie zur ordnungsgemäßen Entsorgung an Apotheken zurückgegeben. Auch große Mengen von Ärztemustern fallen zur Entsorgung an.

Verständlicherweise sträubt sich jeder dagegen, komplette Packungen einfach zu vernichten. Das Wissen um den Mangel in anderen Ländern führt dann schnell zu Sammelaktionen mit dem Ergebnis, daß ein buntes Sammelsurium verschiedener Präparate auf den Weg geschickt wird.

Für den Empfänger sieht das dann so aus:

  • wertvolle Arbeitszeit von Personal muß darauf verwendet werden, um in mühsamer Kleinarbeit oft Hunderte von Packungen zu sortieren
  • die deutschen Beschriftungen und Erklärungen sind nicht verständlich, was die Identifikation erschwert oder unmöglich macht
  • die Kleinpackungen sind für eine Langzeittherapie nicht ausreichend, beim nächsten Mal bekommt der Patient ein anderes Präparat, das stiftet Verwirrung
  • es ist durchaus keine Ausnahme, daß bereits angebrochene Packungen bei den Sammlungen mitgeschickt werden - darauf reagieren die Menschen verständlicherweise sehr empfindlich und fühlen sich als Müllkippe mißbraucht.

Oft blockieren solche Sendungen den Platz in den Regalen, bis schließlich jemand die Entscheidung trifft, sie zu entsorgen, d.h. in der Regel zu verbrennen oder zu vergraben - was eigentlich bei uns hätte passieren müssen. Im schlimmsten Fall können die Mittel aber auch auf dem Schwarzmarkt landen, von Händlern verkauft und dann von Laien unsachgemäß eingesetzt werden - das kann fatale Folgen haben.

Nicht zu vergessen: Entsorgungsaktionen größerer Mengen von Arzneimitteln sind zeitaufwendig und vor allem kostspielig - nicht nur bei uns. Es muß erst eine entsprechende Genehmigung eingeholt werden, Transport organisiert und von den ohnehin knappen finanziellen Mitteln bezahlt werden, wertvolle Arbeitszeit geht verloren…

Ein Jahr Haltbarkeit

6. Nach Eintreffen im Empfängerland sollten gespendete Arzneimittel noch eine Laufzeit von mindestens einem Jahr haben.

Empfänger müssen häufig feststellen, daß bei der Ankunft von Spendensendungen das Verfalldatum der Arzneimittel bereits überschritten ist, oder daß die Zeit bis zum Verfall nicht ausreicht, um sie noch über ein reguläres Verteilungssystem an die Verbrauchsstellen zu bringen.

Zudem herrscht in vielen Empfängerländern ein feuchtheißes Klima, was für die Haltbarkeit von Medikamenten nicht gerade förderlich ist. Schon deshalb sollte sorgfältig auf das Verfalldatum geachtet werden.

Auch werden zunehmend verfallene Medikamente von den Grenzbehörden zurückgewiesen, z.B. in Tansania, Uganda, Rußland.

Übrigens: In Deutschland ist heute jede Packung ohne aufgedrucktes Verfalldatum älter als 5 Jahre - und damit ist das Medikament bereits verfallen.

Internationaler (generischer) Name

7. Arzneimittel müssen in einer Sprache beschriftet sein, die dem Gesundheitspersonal im Empfängerland geläufig ist; jeder Behälter sollte ein Etikett mit den folgenden Informationen tragen: internationaler Freiname (INN, oder generischer Name), Chargennummer, Darreichungsform, Stärke, Name des Herstellers, Mengenangabe, Lagerungsvorschriften und Verfalldatum. (Siehe Anhang 1)

Von der Ausbildung her ist das Gesunheitspersonal in jedem Land mit den international verständlichen, generischen Namen (Siehe Anhang 1) vertraut.

Die Handelsnamen (Siehe Anhang 1) sind in der Regel nur im Herstellerland geläufig. Welcher Wirkstoff sich dahinter verbirgt, ist auch für speziell geschultes Personal oft nur mittels entsprechender Nachschlagewerke herauszufinden. Diese sind teuer. Aber selbst wenn sie verfügbar sind, ist der Inhalt nach einigen Jahren schon wieder überholt.

Bei der Beschriftung trifft daher besonders zu, was schon mehrmals erwähnt wurde: Vielfalt stiftet Verwirrung - eine Arzneimittelspende darf nicht aus vielen Einzelpräparaten mit unterschiedlichen Handelsnamen bestehen.

Großpackungen

8. Arzneimittelspenden sollten möglichst aus Großpackungen und Anstaltspackungen bestehen.

Die bei uns üblichen sog. Blisterpackungen (Durchdrückpackungen) sind eine aufwendige und damit kostspielige Art der Verpackung von Tabletten oder Dragees. Sie kommen als Kleinpackungen von 10-100 Tabletten auf den Markt.

Als Ergebnis von Sammelaktionen werden daher meistens solche Kleinpackungen, entweder einzeln oder gebündelt, verschickt. Dadurch werden Erwartungen geweckt, die auf die Dauer nicht zu erfüllen sind, denn die Empfänger vor Ort können es sich nicht leisten, Kleinpackungen nachzubestellen.

Zudem stimmt der Inhalt dieser Packungen in der Regel nicht genau mit der verschriebenen Menge überein - bei uns wandert der Rest meistens in den Müll, was eigentlich vermieden werden sollte. Erfahrungsberichte aus Ländern, wo Arzneimittel im Verhältnis zum Einkommen der Menschen ein sehr kostspieliges Gut sind, zeigen, daß solche Restbestände gern nach eigenem Gutdünken bei Verwandten eingesetzt werden - das kann sogar gefährliche Folgen haben.

Demgegenüber haben Großpackungen viele Vorteile:

1. Sie sind viel preisgünstiger, besonders wenn sie bei speziell für den Bedarf von Entwicklungsländern arbeitenden Niedrigpreisanbietern eingekauft werden.

S. dazu Beispiel eines Preisvergleichs S... . Adressen von Niedrigpreisanbietern s.S....

2. Es ist einfach, sie in ein übersichtliches Lagersystem einzuordnen.

3. Die für den jeweiligen Patienten benötigte Menge kann genau entnommen werden.

4. Der Transport von Großpackungen ist einfacher und billiger, was das Verteilungssystem erheblich vereinfacht.

Beispiel:

1000 Tabletten eines Schmerzmittels in einer Großpackung würden

5 x soviel Raum einnehmen, wenn sie in Blisterpackungen geschickt würden.

Genaue Packlisten

9. Alle Arzneimittelspenden sollten gemäß internationaler Versandbestimmungen verpackt sein. Es muß eine ausführliche Packliste beigefügt sein, die genaue Angaben enthält zum Inhalt jedes durchnumerierten Kartons: den internationalen Freinamen (INN), Darreichungsform, Menge, Chargennummer, Verfalldatum, Volumen, Gewicht und gegebenenfalls besondere Lagerungsvorschriften. Ein einzelnes Packstück sollte nicht mehr als 50kg wiegen. Arzneimittel dürfen nicht zusammen mit anderen Waren im gleichen Karton verpackt werden.

Vor allem in Katastrophensituationen ist eine genaue Auflistung des Inhalts der einzelnen Packstücke unabdingbar, um die Wiederholung einer Situation wie der folgenden zu verhindern:

5000 Tonnen Arzneimittel und medizinische Hilfsgüter (geschätzter Wert 55 Millionen US Dollar) wurden 1988 für die Erdbebenopfer in Armenien gespendet. 50 Personen benötigten insgesamt 6 Monate, um herauszufinden, worum es sich bei den Spenden handelte. Die meisten Medikamente waren nur mit dem Handelsnamen beschriftet, und 8% waren schon bei der Ankunft verfallen.

Nur etwa 30% konnten ohne Mühe identifiziert werden.

Empfänger benachrichtigen

10. Die Empfänger müssen über alle Arzneimittelspenden unterrichtet werden, die geplant, bereits zusammengestellt oder schon unterwegs sind.

Dadurch können die Empfänger die Spende in ihre Planung miteinbeziehen, etwa um Doppellieferungen zu vermeiden. Der Transport kann im voraus organisiert werden. Auch Einfuhrbestimmungen können vorab geklärt werden.

Beispielsweise muß der Empfänger für bestimmte, starkwirkende Arzneimittel in der Regel eine Einfuhrlizenz vorweisen können.

Realistische Wertangabe

11. Für die Wertangabe einer Arzneimittelspende sollte im Empfängerland der dortige Großhandelspreis des entsprechenden Generikums zugrundegelegt werden. Wenn diese Information nicht verfügbar ist, dann sollte der Großhandels-Weltmarktpreis des entsprechenden Generikums zugrundegelegt werden. (Siehe Anhang 1)

Für manche Geberorganisationen ist es wünschenswert, den Wert ihrer Spenden möglichst hoch anzugeben. Dies trifft speziell für Firmen zu, da sie den Wert der gespendeten Arzneimittel abschreiben und damit entsprechend Steuern sparen können. Wenn aber der Verkaufspreis des Medikaments in einem westlichen Industrieland zugrundegelegt wird, dann kann dies bei der Einfuhr im Empfängerland zu unnötig hohen Einfuhrkosten führen. Solche überhöhten Preise liefern zudem ein verzerrtes Bild davon, welchen Betrag der Empfänger für sein Arzneimittelbudget ansetzen muß.

Transportkosten

12. Für Transportkosten (international und lokal) sowie die Kosten der Zollabfertigung und einer angemessenen Lagerung sollte die Geberorganisation aufkommen, es sei denn, es seien vorher anderweitige Absprachen mit dem Empfänger getroffen worden.

Für die Lagerung im Hafen und für den Transport zu weit entfernten Stationen können erhebliche Kosten anfallen, was Geberorganisationen oft nicht berücksichtigen.

 

Kapitel 3 - Alternativen zu Arzneimittelsammlungen

Die geschilderten Probleme mit Arzneimittel-Sachspenden sollen nicht dazu führen, sich gar nicht mehr zu engagieren. Vielmehr sollen sie deutlich machen, daß solche Spenden äußerst sorgfältig geplant werden müssen und daß außer gutem Willen auch fachliche Kenntnisse und die richtige Einschätzung der Situation im Empfängerland wichtig sind. Nachfolgend sind Alternativen zur gängigen Spendenpraxis aufgeführt, die sich bewährt haben.

1. Die sinnvollste Hilfe ist eine Geldspende. Diese kann auf verschiedene Weise eingesetzt werden:

1.1. Der Spender kauft die Arzneimittel für das Projekt/Krankenhaus bei einem der Niedrigpreisanbieter in Europa. Hierbei lassen sich die vorliegenden Leitlinien einfach einhalten. Um dies allerdings sicherzustellen und Einzelheiten zu überprüfen, wird die Beratung und regelmäßige Begleitung der Spendenaktivitäten durch eine Person mit pharmazeutischem Sachverstand empfohlen. Dabei muß eine Mindestkenntnis der im Anhang erläuterten Fachbegriffe und Konzepte vorausgesetzt werden. Hilfestellung hierfür ist verfügbar, z.B. bei der DIFÄM-Arzneimittelhilfe.

1.2. Dem Projekt/Krankenhaus wird die Geldspende direkt, aber zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Dies hat den Vorteil, daß organisatorische Aufgaben weitgehend in den Händen des lokalen Personals bleiben. Dabei sollte dem Projekt, das unterstützt wird, möglichst weitreichende Flexibiliät eingeräumt werden:

  • Die benötigten Medikamente können direkt auf dem einheimischen Markt eingekauft werden, wenn dies preisgünstiger ist. Damit wird auch ein Beitrag zur Unterstützung der lokalen Industrie geleistet.
  • Die benötigten Medikamente werden bei einem Niedrigpreisanbieter in Europa bestellt, wenn sie vor Ort nicht erhältlich oder unverhältnismäßig teuer sind, wobei allerdings die zusätzlichen Transportkosten zu berücksichtigen sind.

Eine bewährte Methode ist die Einrichtung eines Kontos für das jeweilige Projekt bei einem oder mehreren Niedrigpreisanbietern. Die Empfänger können dann anhand der Preislisten entscheiden, welche Medikamente sie am günstigsten bei welchem Anbieter einkaufen.

1000 Tabletten des Schmerzmittels Paracetamol kosten:
Auf dem deutschen Markt (Großhandelspreis) ca. DM 33.-
Bei Niedrigpreisanbietern in Europa (Großpackung)
ca. DM 10.- bis DM 17.-

Beim zentralen Arzneimittelversorgungssystem (Medical Store) in Tansania (Großpackung) umgerechnet:
DM 6.95
(Preisangaben 1996)

2. Es kann auch sinnvoll sein, die lokale pharmazeutische Industrie zu unterstützen, um die Arzneimittel-Produktion vor Ort wieder in Gang zu bringen. Häufig fehlen Rohstoffe oder Ersatzteile für die Maschinen. Um technische Einzelheiten festzulegen, muß der Spender hier unbedingt Fachkräfte, die Kenntnisse in der Arzneimittelherstellung haben, zu Rate ziehen. Hilfsorganisationen haben in einzelnen Fällen mit dieser Art der Unterstützung gute Erfahrungen gemacht.

3. Für Katastrophensituationen wurde von der WHO in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen das Emergency Health Kit entwickelt. Dabei handelt es sich um eine Grundausstattung mit Arzneimitteln, medizinischen Instrumenten und Verbrauchsmaterial. Die Mengen sind aus Erfahrungswerten so berechnet, daß damit etwa 10.000 Menschen drei Monate lang medizinisch versorgt werden können. Das Kit setzt sich aus insgesamt 24 Packeinheiten zusammen, wobei die einzelnen Packeinheiten eine Verteilung auf verschiedene Verbrauchsstellen erlauben.

Das Emergency Health Kit ist besonders hilfreich, wenn keine spezifische Anfrage vorliegt, aber die Zeit drängt. Es ist bei mehreren Lieferfirmen ständig abrufbereit auf Lager. Organisationen, die in der Katastrophenhilfe tätig sind, sollten unbedingt davon Gebrauch machen.

Aussage eines für Arzneimittelbeschaffung zuständigen Regierungsvertreters in einem der ärmsten Länder Afrikas:

"Wir bitten, von Sachspenden wie z.B.Arzneimitteln, abzusehen weil sie uns viele Probleme verursachen."

Die Schlußfolgerung hieraus: Es ist besser, zweckgebunden finanzielle Unterstützung für den Kauf von Medikamenten zu leisten oder die lokale Industrie zu unterstützen.

Abschließende Bemerkung

Das Originaldokument "Guidelines for Drug Donations" wurde von der WHO, gemeinsam mit sieben humanitären Dachorganisationen, herausgegeben. Darin sind einige über die hier vorgestellten Kernsätze hinausgehende Details enthalten, sowie für Einzelfälle geltende Ausnahmeregelungen.

Das Originaldokument (in englischer Sprache) ist erhältlich bei der WHO oder der DIFÄM-Arzneimittelhilfe.

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